Pflichten und Rechte der Eltern


Elternpflichten in der Schule

Grundlegende Pflichten

  • Beachtung der Zuständigkeit für die elterliche Sorge des Kindes (§§ 1626 und 1671 BGB, Übersicht 2 in FK 7)
  • Anmeldung des Kindes an der Schule ( 85.1 SchG)
  • Einhaltung des Schulbezirks (§§ 85.1 und 72.3 SchG)
  • Wahrung des regelmäßigen Schulbesuchs (§ 85.1 SchG)
  • Ausstattungspflicht in gehöriger Weise (§ 85.1 SchG)
  • Einhaltung der Schul- und Hausordnung ( 85.1 und § 72.3 SchG)
  • Unterstützungspflicht bei der schulischen Erziehung ( 55.1 SchG)
  • Zulassung der Schulgesundheitspflege (§ 85.1 SchG)
  • Zulassung pädagogisch-psychologischer Prüfungen bei Sonderschulbedürftigkeit und Einschulung (§ 82.2 und § 85.1 SchG)
  • Einhaltung der Grenzen des Elternrechts (§ 4 EBR-VO, Anl. 14)

Informationspflichten

  • Entschuldigungspflicht bei krankheitsbedingter Verhinderung des Kindes (§ 2.1 Schulbesuchsverordnung, Anl. 19)
  • Mitteilungspflicht bei Erkrankung des Kindes an ansteckender Krankheit (§ 45 Anl. 51)

Kollektivpflichten

  • Beteiligung an den Elterngremien der Schule (§ 55.1 SchG)
  • Verschwiegenheitspflicht bei Mitarbeit in den Elterngremien (§ 47.11 SchG)

Elternrechte in der Schule

Grundlegende Rechte

  • Schulwahl: Schule in staatlicher oder privater Trägerschaft (Art. 7.4 GG, § 72.4 SchG)
  • Antragsrecht zu vorzeitiger Einschulung oder Zurückstellung (§ 74 SchG)
  • Schulpflichtbefreiung bei besonderen Voraussetzungen (§ 72.1 SchG)
  • Schullaufbahnwahl aufgrund von Empfehlungen der Schule:
    a) Gemeinsame Bildungsempfehlung
    b) Aufnahmeprüfung (Anl. 28 Ziff. 3.3 und 4.4; § 6 ff. Anl. 27)
  • Schülerbeurlaubung, Unterrichtsbefreiung ( §§ 3 u. 4 Schulbesuchsverordnung, Anl. 19)
  • Hausunterricht bei längerer Schülererkrankung (§ 21 SchG)
  • Entscheidung über Teilnahme am Religionsunterricht (bis zur Religionsmündigkeit des Schülers) (§ 100.1 SchG)
  • Anrufung der Schulkonferenz bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§ 90.4 SchG)

Informationsrechte

  • Familien- und Geschlechtserziehung (§ 100b Abs. 3 SchG; Anl. 64)
  • Lern- und Leistungsstand in der Klasse (§ 7.3 Notenbildungsverordnung, Anl. 21)
  • Leistungsdokumentationen in Form von Berichten und Zeugnissen
    (Anl. 21 und Anl. 24)

Anhörungsrechte

  • Bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§ 90.7 SchG)
  • Rechte im kollektiven inner- und außerschulischen Bereich
  • Informations-, Mitwirkungs-, Mitbestimmungs-, Anhörungs-, Entscheidungs- und Initiativrecht          

Für alle Eltern gilt:

Beim Bringen und Abholen der Kinder Müssen die sich in der Nähe befindlichen öffentlichen Parkplätze benutzt werden. Bitte nicht direkt vor der Schule halten!!!

Werteerziehung im Unterricht, im Schulhaus und auf dem Pausenhof für das soziale Miteinander

Schulordnung der GSI:

* Wir respektieren jede Person und sind zu allen höflich und freundlich.

* Wir benutzen keine schlimmen Wörter oder Zeichen und beachten die "STOPP"-Regel.

* Wir verhalten und im Schulhaus ruhig und rücksichtsvoll. Wir rennen nicht.

* Wir räumen unseren Müll weg und achten auf Sauberkeit.

* Wir halten unseren Platz an der Garderobe in Ordnung.

* Wir achten auf sorgsamen Umgang mit eigenen und fremden Schulsachen.

* Wir halten die Toiletten sauber.

* Wir sind pünktlich und treffen uns frühestens 10min vor Unterrichtsbeginn.

* In den Pausen bleiben wir auf dem Schulgelände und halten uns an die Pausenregeln.

* Im Winter werfen wir keine Schneebälle, kicken keine Eisschollen und schlittern nicht.

* Nach dem Unterricht gehen wir direkt nach Hause, zur Bushaltestelle oder in die Betreuung.

* Elektronische Spielgeräte dürfen wir nicht mit in die Schule bringen.

* Handy, Smartphone oder Smartwatch bewahren wir ausgeschaltet in der Schultasche auf, solange wir auf dem Schulgelände sind.

* Vergessene Schulsachen können nach dem Unterricht nicht mehr aus dem Klassenzimmer geholt werden.

 

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